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Landesbrand- und Katastrophenschutzgesetz
RubrikFreiw. Feuerwehr zurück
ThemaMünte-Generation und Freiwillige Feuerwehr bis 60?21 Beiträge
AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / 339554
Datum18.05.2006 13:54      MSG-Nr: [ 339554 ]6014 x gelesen

In RLP kann die Dienstzeit verlängert werden:

"§ 12 LBKG RLP:

(1) In den ehrenamtlichen Feuerwehrdienst sind nur Personen aufzunehmen, die das 16. Lebensjahr vollendet haben. Der ehrenamtliche Feuerwehrdienst endet mit dem vollendeten 60. Lebensjahr. Soweit es zur Erfüllung der Aufgaben der Gemeinde nach § 3 erforderlich ist, kann der Aufgabenträger im Ausnahmefall und auf Antrag des ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen die Ausübung des ehrenamtlichen Feuerwehrdienstes bis zur Vollendung des 63. Lebensjahres zulassen; die erforderliche geistige und körperliche Einsatzfähigkeit ist in diesem Fall durch ein ärztliches Attest nachzuweisen."



Ist also im Grunde eine freiwillige Entscheidung des Kameraden (dass es "für die Erfüllung der Aufgaben" erforderlich ist, wird wohl jeder Wehrleiter unterschreiben). Bei Aufstellung einer Pflichtfeuerwehr bleibt die Höchstgrenze in RLP bei 60 Jahren festgelegt.



Sicher interessant, wie viele von dieser Verlängerung Gebrauch machen werden. Hab bei einer der letzten Übungen von einem Kameraden, der auf die 60 zugeht, gehört, dass er davon keinen Gebrauch machen will, weil 44 Jahre Feuerwehr (von 16-60) ihm genug wären. Auch irgendwo verständlich.

Alles natürlich nur meine eigene bescheidene Meinung! Wäre auch langweilig, wenn jeder diese Meinung haben würde...

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