alter Server
News Newsletter Einsätze Feuerwehr-Markt Fahrzeug-Markt Fahrzeuge Industrie-News BOS-Firmen TV-Tipps Job-Börse

banner

1. Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe
2. Brandbekämpfung
RubrikKatastrophenschutz zurück
ThemaSignalwarnstreifen(neongelb) an Kat.-Schutzfahrzeug LF 16TS24 Beiträge
AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / 339380
Datum17.05.2006 10:54      MSG-Nr: [ 339380 ]10241 x gelesen

oder gibt es dort irgendwie eine ausnahmeregelung bzw. muss diese beantragt werden?



Hier eine Info des BBK zu diesem Thema:



Die vom Bund zur Verfügung gestellten Fahrzeuge sind sowohl von Seiten der Fahrzeugtechnik als auch von Seiten der Fahrzeugausstattung als funktionale Einsatzfahrzeuge konzipiert und ausgestattet worden.



Sämtliche Veränderungen am Fahrzeug oder an der Ausstattung stellen eine Formänderung dar. Dies ist auch der Fall, wenn die Veränderungen aufgrund der Einbindung der Fahrzeuge in örtliche oder organisationseigene Strukturen erfolgen.



Zu jeder Formänderung ist hierzu, vor der Durchführung der Veränderungen, mittels eines so genannten Formänderungsantrages schriftlich die Zustimmung des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) zu beantragen.



Dieser Formänderungsantrag ist formlos auf dem Dienstweg vorzulegen. Voraussetzungen für eine Zustimmung zu der beantragten Formänderung sind:





-dem Bund entstehen hierdurch keine Kosten und Folgekosten,



-die straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften werden beachtet,



-die Veränderungen werden nach den allgemein anerkannten “Regeln der Technik” ausgeführt und



-ein Rückbau der Veränderung muss möglich bleiben.






MkG

Marc


Brandschutzverein Hersfeld e.V.Aktuelle Infos: Empfehlung Helmkennzeichnung (PDF)
Flyer: "Selbstschutz Grundkurs" (PDF)

Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) ...


Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen

<< [Master]antworten 
flache AnsichtBeitrag merkenalle Beiträge als gelesen markieren
Beitrag weiterempfehlen

 ..

0.094


Signalwarnstreifen(neongelb) an Kat.-Schutzfahrzeug LF 16TS - Feuerwehr-Forum / © 1996-2017, www.FEUERWEHR.de - Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Mayer, Weinstadt