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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Freistellung / Was passiert .... | 30 Beiträge | ||
Autor | Alex8and8er 8F., Bochum / | 339179 | ||
Datum | 15.05.2006 19:32 MSG-Nr: [ 339179 ] | 12030 x gelesen | ||
Hier spielt es mit an sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit eine Rolle, ob das Kind bei ihm lebt oder ob er nur unterhaltspflichtig ist. Lebt das Kind bei ihm, kann er nur schlecht bzw. gar nicht gezogen werden, zahlt aber nur für das Kind, so wird er höchst wahrscheinlich in seine Kaserne einrücken dürfen! Allerdings wird ihm die Zeit die er im Zivil- und Katastrophenschutz abgeleistet hat, wird auf die Zeit in der BW aufgerechnet. Is` also so eine Sache. Auf jeden Fall wird er nach dem Austritt aus der FF wenige Tage später einen Brief vom Zuständigen Kreiswehrersatzamt bekommen, welches eine verpflichtende Einladung zur Musterung enthält. MkG. Alex Besuch mal meine Löscheinheit unter http://www.ff-bochum-mitte.de | ||||
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