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RubrikBerufsfeuerwehr zurück
ThemaBF in ´nicht kreisfreien´ Städten20 Beiträge
AutorSven8 T.8, Monheim / 338958
Datum13.05.2006 14:47      MSG-Nr: [ 338958 ]8038 x gelesen

Hi!



Ich hatte nie Latein aber es heißt wohl "lex speciales derogat lex generalis".



Es gilt das speziellere Gesetz, das ist für den Brandschutz das FSHG.

Ich müsste jetzt auch noch mal genau in der GO NW nachlesen, ob die Regelung wirklich identisch ist, beim Brandschutz handelt es sich schließlich nicht um eine reine Selbstverwaltungsaufgabe sondern um eine Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung. Da gibt es dann ein paar Besonderheiten.



Gruß

Sven


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