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Gesetz über den Feuerschutz und die Hilfeleistung (FSHG) Nordrhein-Westfalen
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Hessisches Gesetz über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz
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RubrikBerufsfeuerwehr zurück
ThemaBF in ´nicht kreisfreien´ Städten20 Beiträge
AutorMark8us 8G., Bockenheim / 338923
Datum12.05.2006 22:44      MSG-Nr: [ 338923 ]7908 x gelesen

Hallo,



Geschrieben von Sven TönnemannBei uns ist das im FSHG geregelt, steht in § 32 FSHG NW.

Im HBKG gibt es einen Verweis auf die Gemeindeordnung.



Da im FSHG und in der Gemeindeordnung NW das gleiche steht, hätte hier eigentlich auch ein Verweis gereicht.



Frage: Hätten abweichende Regelung im FSHG eigentlich Gültigkeit, wenn sie nicht durch die Gemeindeordnung gedeckt wären.

Gruß

Markus

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