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Gesetz über den Feuerschutz und die Hilfeleistung (FSHG) Nordrhein-Westfalen
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Berufsfeuerwehr
RubrikBerufsfeuerwehr zurück
ThemaBF in ´nicht kreisfreien´ Städten20 Beiträge
AutorSven8 T.8, Monheim / 338919
Datum12.05.2006 22:16      MSG-Nr: [ 338919 ]7992 x gelesen

Hi!



Bei uns ist das im FSHG geregelt, steht in § 32 FSHG NW.



Die Aufsicht bei kreisfreien Gemeinden:

Bezirksregierung

Innenministerium (oberste Aufsichtsbehörde)



Die Aufsicht bei kreisangehörigen Gemeinden:

Kreis als untere Aufsichtsbehörde

Bezirksregierung als obere Aufsichtsbehörde

Innenministerium als oberste Aufsichtsbehörde



Ein Kreis kann sich zur Aufsicht über eine BF natürlich Hilfe bei der Bezirksregierung holen.



Gruß

Sven


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