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RubrikBerufsfeuerwehr zurück
ThemaBF in ´nicht kreisfreien´ Städten20 Beiträge
AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / 338909
Datum12.05.2006 20:32      MSG-Nr: [ 338909 ]7902 x gelesen

Geschrieben von ---Andreas Bräutigam---



"Inwieweit ist der KBM nun gegenüber der BF weisungsbefugt?"



§ 34 (1) Zur Unterstützung des Landrats bei der Aufsicht über die Freiwilligen Feuerwehren und über die Pflichtfeuerwehren in Gemeinden ohne Berufsfeuerwehr (...) ernennt der Kreistag (...) einen Kreisbrandmeister (...)




Nach meinem Verständnis der deutschen Sprache gilt die Einschränkung 'in Gemeinden ohne Berufsfeuerwehr' nur für die Pflichtfeuerwehren.



Da das offensichtlich so nicht gemeint ist, könnte die Formulierung einfach nur genauso ungeschickt sein wie der letzte Satz von Absatz 1:





Bei Freiwilligen Feuerwehren kann der Kreisbrandmeister die Leitung des Einsatzes übernehmen.





Hier steht keine Einschränkung, kann der KBM also auch in einer BF-Stadt die EL übernehmen, wenn die BF am Einsatz nicht beteiligt ist?!



Oder ist letztendlich eine neben einer BF existierende FF keine FF, eine neben einer BF existietende Pflichtfeuerwehr aber weiterhin eine Pflichtfeuerwehr? ;-)



und, was viel interessanter ist:

(Warum) Kann der KBM die Einsatzleitung bei Pflichtfeuerwehren nicht übernehmen?!



Gruß,

Henning


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