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| Rubrik | Berufsfeuerwehr | zurück | ||
| Thema | BF in ´nicht kreisfreien´ Städten | 20 Beiträge | ||
| Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / | 338909 | ||
| Datum | 12.05.2006 20:32 MSG-Nr: [ 338909 ] | 7902 x gelesen | ||
Geschrieben von ---Andreas Bräutigam---
Nach meinem Verständnis der deutschen Sprache gilt die Einschränkung 'in Gemeinden ohne Berufsfeuerwehr' nur für die Pflichtfeuerwehren. Da das offensichtlich so nicht gemeint ist, könnte die Formulierung einfach nur genauso ungeschickt sein wie der letzte Satz von Absatz 1:
Hier steht keine Einschränkung, kann der KBM also auch in einer BF-Stadt die EL übernehmen, wenn die BF am Einsatz nicht beteiligt ist?! Oder ist letztendlich eine neben einer BF existierende FF keine FF, eine neben einer BF existietende Pflichtfeuerwehr aber weiterhin eine Pflichtfeuerwehr? ;-) und, was viel interessanter ist: (Warum) Kann der KBM die Einsatzleitung bei Pflichtfeuerwehren nicht übernehmen?! Gruß, Henning | ||||
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