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Kreisbrandmeister
Gesetz über den Feuerschutz und die Hilfeleistung (FSHG) Nordrhein-Westfalen
RubrikBerufsfeuerwehr zurück
ThemaBF in ´nicht kreisfreien´ Städten20 Beiträge
AutorAndr8eas8 B.8, Düsseldorf / 338888
Datum12.05.2006 14:58      MSG-Nr: [ 338888 ]7982 x gelesen

Geschrieben von Sven TönnemannWie kommst Du darauf? Nur weil der KBM wegfällt, ändert sich doch nicht die Aufsichtsbehörde. Für kreisangehörige Gemeinden ist Aufsichtsbehörde der Kreis nach § 32 Abs. 1 FSHG NW.



Okok, es ist nur eine Empfehlung im Kommentar zum FSHG. Wer führt denn die Aufsicht über die Bfen Witten, Iserlohn und Minden?







Gruß



A.



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