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Berufsfeuerwehr
Kreisbrandmeister
Gesetz über den Feuerschutz und die Hilfeleistung (FSHG) Nordrhein-Westfalen
RubrikBerufsfeuerwehr zurück
ThemaBF in ´nicht kreisfreien´ Städten20 Beiträge
AutorSven8 T.8, Monheim / 338887
Datum12.05.2006 14:54      MSG-Nr: [ 338887 ]8049 x gelesen

Hi!

Geschrieben von Andreas BräutigamSprich: Willst Du den Kreis(brandmeister)in Sachen Feuerwehraufsicht ausschalten, richte eine BF ein. ;-)

Jep.



Geschrieben von Andreas BräutigamAufsichtsbehörde ist dann die Bezirksregierung.

Wie kommst Du darauf? Nur weil der KBM wegfällt, ändert sich doch nicht die Aufsichtsbehörde. Für kreisangehörige Gemeinden ist Aufsichtsbehörde der Kreis nach § 32 Abs. 1 FSHG NW.



Gruß

Sven


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