alter Server
News Newsletter Einsätze Feuerwehr-Markt Fahrzeug-Markt Fahrzeuge Industrie-News BOS-Firmen TV-Tipps Job-Börse

banner

Kreisbrandmeister
Berufsfeuerwehr
1. Freiwillige Feuerwehr
2. Feuerwehrfrau
Berufsfeuerwehr
RubrikBerufsfeuerwehr zurück
ThemaBF in ´nicht kreisfreien´ Städten20 Beiträge
AutorAndr8eas8 B.8, Düsseldorf / 338881
Datum12.05.2006 14:37      MSG-Nr: [ 338881 ]8112 x gelesen

Geschrieben von Christian RiekeInwieweit ist der KBM nun gegenüber der BF weisungsbefugt?



§ 34 (1) Zur Unterstützung des Landrats bei der Aufsicht über die Freiwilligen Feuerwehren und über die Pflichtfeuerwehren in Gemeinden ohne Berufsfeuerwehr sowie zur Durchführung der den Kreisen nach § 1 obliegenden Aufgaben ernennt der Kreistag auf Vorschlag des Bezirksbrandmeisters, der vorher die Wehrführer im Kreis angehört hat, einen Kreisbrandmeister und bis zu zwei Stellvertreter zu Ehrenbeamten auf Zeit. Ihre Amtszeit beträgt sechs Jahre. Bei Freiwilligen Feuerwehren kann der Kreisbrandmeister die Leitung des Einsatzes übernehmen.



Geschrieben von Christian RiekeIst er nur in Sachen FF weisungsbefugt oder auch in BF-Dingen, da es ja nunmal eine kreisangehörige Stadt sein soll!?



Sprich: Willst Du den Kreis(brandmeister)in Sachen Feuerwehraufsicht ausschalten, richte eine BF ein. ;-) Aufsichtsbehörde ist dann die Bezirksregierung.



Gruß



A.



Die Inhalte dieses Beitrags sind eine rein PRIVATE Äußerung.



INTUITION IST DIE GABE, DIE LAGE IN SEKUNDENSCHNELLE FALSCH ZU BEURTEILEN!

Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen

<< [Master]antworten>>
flache AnsichtBeitrag merkenalle Beiträge als gelesen markieren
Beitrag weiterempfehlen

 ..

6.286


BF in ´nicht kreisfreien´ Städten - Feuerwehr-Forum / © 1996-2017, www.FEUERWEHR.de - Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Mayer, Weinstadt