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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Falschparken wird zur fahrlässigen Tötung | 17 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / | 338817 | ||
Datum | 12.05.2006 07:13 MSG-Nr: [ 338817 ] | 7179 x gelesen | ||
Geschrieben von Martin Streeb Ein ordnungswidrig abgestelltes Fahrzeug ist im Falle eines Einsatzes und der Behinderung der Kräfte am Vorwärtskommen erstmal nur ein Hindernis. Fahrzeug steht ordnungswidrig in der Feuerwehrzufahrt und verhindert das Erreichen der Aufstellfläche für die DLK. Eine Person die am Fenster der Brandwohnung steht springt während die DLK bereits mehrere Minuten vor der zugeparkten Feuerwehrzufahrt steht in den Tod. Da wäre sogar der kausale Zusammenhang gegeben... Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de | ||||
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