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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Falschparken wird zur fahrlässigen Tötung | 17 Beiträge | ||
Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / | 338813 | ||
Datum | 11.05.2006 23:50 MSG-Nr: [ 338813 ] | 7188 x gelesen | ||
Geschrieben von ---Martin Streeb---
Das Eintreffen der Rettungskräfte wird duch ein ordnungswidrig geparktes Fahrzeug verzögert. Ein Mensch stirbt. Erst wollte ich auf Christians Posting ja auch antworten 'die Kausalität kann man niemals nachweisen', aber vor _diesem_ Amtsgericht könnte ich mir auch in dem Fall eine Verurteilung des Falschparkers vorstellen.
Nach welcher Vorschrift ist denn 'Behinderung von Einsatzkräften' verboten bzw. unter Strafe gestellt? Gruß, Henning | ||||
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