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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Falschparken wird zur fahrlässigen Tötung | 17 Beiträge | ||
Autor | Alex8and8er 8F., Bochum / | 338794 | ||
Datum | 11.05.2006 21:32 MSG-Nr: [ 338794 ] | 7060 x gelesen | ||
N`abend! Versteh ich dass jetzt richtig, dass wen du falsch Parkst und jemand angefahren wird, du u.U. wegen fahrlässiger Tötung dran kommst. Weil hättest du da nicht geparkt, hätte es ja anders ausgehen können. Klingt für mich als sehr schwammig vom Gesetzgeber, irgendwo is` da die Willkür die ein Richter an Tag legen kann doch recht groß. Gut, es ist eine Straftat und dass das Kind tot is` is` schon schlimm genug, aber muss man es so signalisieren? Hätte der LKW richtig geparkt, das Kind wäre auf die Strasse gerannt und alles wäre so ausgegangen, wäre also niemand schuld, auch wen der LKW da gestanden hat. Also in meinen Augen is` da mal wieder was, was der Gesetzgeber nacharbeiten sollte!!! MfG. Alex Besuch mal meine Löscheinheit unter http://www.ff-bochum-mitte.de | ||||
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