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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Falschparken wird zur fahrlässigen Tötung | 17 Beiträge | ||
Autor | Jürg8en 8R., Kirchheim unter Teck / | 338791 | ||
Datum | 11.05.2006 21:13 MSG-Nr: [ 338791 ] | 7202 x gelesen | ||
Das bestätigt wieder die alte Weisheit, dass der Ausgang vor dem Amtsgericht und auf hoher See immer ungewiss ist. Ich würde gegen dieses Urteil sofort Berufung einlegen, da hier wohl die Kausalkette zw. Falschparken und fahrlässiger Tötung zu weit hergeholt ist. Aus diesem Urteil einen Grundsatz abzuleiten halte ich für verfrüht, da der Anwalt des Verurteilten wohl sehr gute Aussichten bei der Berufung haben dürfte. Man stelle sich vergleichbarer Weise vor, dass ein Mann einen Baum pflanzt, ein Kind raufklettert und abstürzt. Dann wäre der Mann wohl schuld am Absturz des Kindes, da wenn der Mann den Baum nicht gepflanzt hätte, der Junge nicht abgestützt wäre. So ein Schwachsinn. Wo ist da der kausale Zusammenhang? horrido Jürgen Bin immer auf der Suche nach Feuerwehreffekten und Unterlagen aus der Zeit vor 1945 | ||||
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