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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Falschparken wird zur fahrlässigen Tötung | 17 Beiträge | ||
Autor | Mart8in 8S., Eggenstein / | 338786 | ||
Datum | 11.05.2006 20:56 MSG-Nr: [ 338786 ] | 7312 x gelesen | ||
Geschrieben von Christian Fischer Könnte ja auch interessant sein, wenn das LF oder die DLK nicht durchkommt... In welchem Zusammenhang denn bitte? Ein ordnungswidrig abgestelltes Fahrzeug ist im Falle eines Einsatzes und der Behinderung der Kräfte am Vorwärtskommen erstmal nur ein Hindernis. Also Belagung höchstens wegen Behinderung von Einsatzkräften. Ich denke mal das Urteil könnte höchstens dann für uns interessant werden, wenn die Behinderung direkt am Objekt oder in umittelbarster Umgebung geschieht und damit ein Eingriffen erschwert wird. Im vorliegenden Fall war es relativ eindeutig, dass durch das ordnungswidrige Verhalten das Risiko für die Kinder noch stark erhöht wurde und schließlich zum Tode des Kindes mit beigetragen hat. Es besteht also eine gewisse Mitschuld an den Umständen des Ereignises. Gruß aus Eggenstein Martin "Nur wer das Herz hat zu helfen, hat das Recht zu kritisieren." A.L. | ||||
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