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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Erstattung von Verdienstausfall | 5 Beiträge | ||
Autor | Heik8o K8., Heroldsbach/Thurn / | 338640 | ||
Datum | 10.05.2006 16:43 MSG-Nr: [ 338640 ] | 5084 x gelesen | ||
Hallo Peter, also ich habe bis jetzt nur die erfahrung machen können das ich nach Einsätzen unter der Arbeitszeit immer danach ein Formular für den Verdienstausfall abgegeben habe nachdem er es ausgefüllt hat,wurde dieses auch zur zuständigen Gemeinde weitergeschickt. Bei Lehrgängen wird es ebenfals so gehandhabt. ** Dies ist meine eigene Meinung. Nicht die, der Feuerwehr der ich angehöre, oder dritter Personen ** Gruß Heiko | ||||
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