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Rubrik | Ausbildung | zurück | ||
Thema | FwDV 1 | 18 Beiträge | ||
Autor | Sven8 T.8, Monheim / | 338547 | ||
Datum | 09.05.2006 21:25 MSG-Nr: [ 338547 ] | 4791 x gelesen | ||
Hi! mal zur Ergänzung: - Plasmaschneider - verschärfte Regelung für Selbstrettungsübung (S. 148 Handhaltung der Bremshand auf Foto falsch) - umfangreichere Hinweise zur Schutzkleidung - Anwerfen der Kettensäge zwischen den Beinen erlaubt - Sicherheitshinweise zu Absperrmassnahmen ... Wenn das so kommt, wird man wieder etliche Details umschulen müssen, die schon in Fleisch und Blut übergegangen waren. So schön und wichtig das ist, dass die Dienstvorschriften überarbeitet werden, viele Feuerwehren haben noch an der FwDV 3 und 500 zu knabbern, stellenweise auch noch an der FwDV 7. Was mich nebenbei bemerkt wundert: Warum tauchen die Leitern nicht auch gleich in der neuen FwDV 1 mit auf? Zählt doch letztlich auch zu den Grundtätigkeiten. Warum also dafür eine eigene Vorschrift? Gruß Sven PS: ... und zur Rechtschreibkontrolle sollte die DV auch noch mal. ;-) | ||||
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