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Vorbeugender Brandschutz
Landesfeuerwehrverband
Rubrikvorbeug. Brandschutz zurück
ThemaBiergarten in der Feuerwehrzufahrt8 Beiträge
AutorFran8z-P8ete8r L8., Lauf a. d. Pegnitz / 338449
Datum09.05.2006 08:26      MSG-Nr: [ 338449 ]6331 x gelesen

Guten Morgen,



zu guter erst:

Geschrieben von Karl ReitingerIch dachte, dass die Abstandsflächen

eingehalten werden müssen.


Richtig.

Muss aber nicht unbedingt was mit der Fläche für die Feuerwehr zu tun haben. Abstandsflächen siehe unter Art.6 BayBO.



Geschrieben von Karl ReitingerAußerdem ist der Wert der Wohnungen ja nun geringer, wegen der

Lärmbelästigungen. Kann man sich da wehren?


Aaaah, daher weht also der Wind. Wenigstens ehrlich.



Und jetzt sollen die Flächen für die Feuerwehr einen Grund liefern, das ganze zu kippen.

Um das zu beurteilen, fehlt uns allen hier die Kenntnis über:

- den Ort

- den vorliegenden Brandschutznachweis

- die vorliegende Baugenehmigung

- welche Art der Fläche für die Feuerwehr ist die besagte Fläche? Eine Zufahrt? Eine Aufstellfläche?

...



Somit ist es wohl kaum möglich, dass hier einer der Bordsteinkreisbrandräte eine passende und vor allem richtige und zutreffende Stellungnahme abgeben kann.



Wenn man sich selbst als "Local" mit der Situation befassen will, ist man gut beraten, sich die oben angegebenen Unterlagen zu beschaffen und aufmerksam durchzulesen.

Alsdann kann man sich mit der Richtlinie über Flächen für die Feuerwehr auseinandersetzen, hier auch schön bunt erläutert oder hier München-spezifisch, die in Bayern als Technische Baubestimmung eingeführt ist und somit bei der Planung und Nachweiserstellung zu beachten ist.

Wenn man lustig und launisch ist, kann man sich auch noch einen Antrag auf Erteilung eines Antragsformulars, zur schriftlichen Bestätigung des Durchschriftexemplars besorgen und Schild - Bürger - Streiche spielen.



Sollte man auf Ungereimtheiten stoßen, dann kann man sich immer noch mit der Branddirektion München, Vorbeugender Brand- und Gefahrenschutz, in Verbindung setzen, die dann im Rahmen einer Feuerbeschau die Gefahrenstelle beseitigt.



Übrigens, auch gern gefragt, der Fachbereich 4 des Landesfeuerwehrverbandes, Vorbeugender Brandschutz und Gefahrenschutz, Vorbeugender Umweltschutz. Anfragen dieser Art kommen immer wieder und werden auch regelmäßig diskutiert. Allerdings am Besten mit der richtigen Beurteilungsgrundlage (Brandschutznachweis, Baugenehmigung, etc. pp.)



So mal ganz unter uns Pastorentöchtern, ich glaube, in München wird der VB schon ganz prima geprüft! (Nicht wahr, lieber mitlesender Herr Kollege? Übrigens, Kollegin ist unterwegs ;-))



Vorschlag:

Wie wärs denn, mal mit dem Betreiber des Cafes zu reden? Vielleicht macht er ja den Laden dicht, dann verschwindet auch die Lärmbelästigung. Und die Dönerbude ums Eck muss auch weg, von wegen Geruchsbelästigung. Ich überlege gerade, ob in Nürnberg die Leute auch froh sind, dass nächstes Jahr AEG endlich zumacht, ist ja auch eine Belästigung, immer die hunderte Arbeitnehmer, in den öffentlichen die Plätze besetzen, sich beim örtlichen Metzger und Bäcker anstellen, im Supermarkt an der Kasse stehen, ...

Wenn die weg sind, dann sind die Wohnungen drumrum bestimmt viiiiel mehr wert! Aber wer soll denn dann da wohnen, wenn ers mangels Arbeitsplatz und Beschäftigung nicht bezahlen kann. (Ist das dann die Mehr-wert-Steuererhöhung?)



Wenn ich wieder mal in München bin, kann ich mir das ganze ja mal brandschutztechnisch lange und gemütlich betrachten, bei einem Cappu mit Weißbier, auf der beagten Café-Terrasse.



Grüßla,

Franz-Peter aus Frangn

Der Beitrag stellt meine private Meinung dar und nicht die Meinung der Stellen oder Organisationen, in denen ich beruflich und privat tätig bin.





Tue zehn Jahre lang Gutes, und niemand wird es bemerken. Eine Stunde lang Böses getan, und Ruhm ist dir gewiss. - Samurai-Weisheit



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