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Rubrik | vorbeug. Brandschutz | zurück | ||
Thema | Biergarten in der Feuerwehrzufahrt | 8 Beiträge | ||
Autor | Robe8rt 8v., Baldham / | 338447 | ||
Datum | 09.05.2006 08:12 MSG-Nr: [ 338447 ] | 6292 x gelesen | ||
Guten Morgen zusammen, vielleicht wäre in diesem Zusammenhang eine Nachfrage bei der zuständigen Behörde (hier: Lokalbaukommission München) zielführend, zumindest wenn ernsthafte Bedenken bezüglich der Nutzung der Feuerwehrzufahrt vorhanden sind. Dass in München ein Biergarten auf einer Aufstell- und Bewegungsfläche der Feuerwehr zugestanden sein soll, halte ich für nahezu ausgeschlossen. Hinsichtlich der Abmessungen der Zufahrt (im geraden Verlauf mindestens 3 m breit) hat der Betreiber durchaus Recht, eine Aufstell- und Bewegungsfläche muss jedoch gemäß DIN 14090 bzw. der in Bayern eingeführten entsprechenden Richtlinie mindestens 5 x 11 m groß sein (für die Abstützung) und ist ständig freizuhalten (Nr. 4.3.1 der o.a. DIN). Selbstverständlich müssen, abhängig von der Anleiterart (parallel oder senkrecht zum Gebäude), Abstandsvorgaben eingehalten werden. Bezüglich der Freihaltung dieser Flächen beschreibt die DIN (unter Nr. 4.3.6) jedoch nur, dass "sich keine Hindernisse (z.B. bauliche Anlagen, Bäume) befinden" dürfen, die den Einsatz von Hubrettungsfahrzeugen behindern, so dass gegen die Aufstellung von Biertischen und -bänken in diesem Bereich (vor allem in Bayern) offensichtlich nichts spricht. In der Hoffnung, aus brandschutztechnischer Sicht Klarheit geschaffen zu haben, mit kameradschaftlichen Grüßen Robert | ||||
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