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Rubrikvorbeug. Brandschutz zurück
ThemaBiergarten in der Feuerwehrzufahrt8 Beiträge
AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / 338430
Datum09.05.2006 00:07      MSG-Nr: [ 338430 ]6275 x gelesen

die zuständigen Behörden haben die Nutzungsänderung offensichtlich genehmigt und somit den Sachverhalt auch geprüft.



Davon ist zumindest auszugehen.





Vielleicht sollte man einfach davon ausgehen, dass die Benutzer der Gartenwirtschaft im Brandfalle genauso diszipliniert und überlegt handeln, wie die Feuerwehrangehörige mit dem Privat-PKW zum Feuerwehrhaus fahren und den anschließenden Einsatz führen und abwickeln.



Ein sehr interessanter Satz, in den man auch sehr viel hereininterpretieren kann. ;-)



MkG

Marc


Brandschutzverein Hersfeld e.V.Aktuelle Infos: Empfehlung Helmkennzeichnung (PDF)
Flyer: "Selbstschutz Grundkurs" (PDF)

Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) ...


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