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Rubrik | vorbeug. Brandschutz | zurück | ||
Thema | Biergarten in der Feuerwehrzufahrt | 8 Beiträge | ||
Autor | Gerh8ard8 P.8, Stuttgart / | 338429 | ||
Datum | 09.05.2006 00:05 MSG-Nr: [ 338429 ] | 6295 x gelesen | ||
Hallo, die zuständigen Behörden haben die Nutzungsänderung offensichtlich genehmigt und somit den Sachverhalt auch geprüft. Somit kann doch davon ausgegangen werden, dass die baurechtlichen Vorgaben eingehalten werden. Natürlich kann alles problematisiert, in Zweifel gezogen und juristisch angefochten werden, so wie die Turmuhr schlägt, der Hahn kräht, Frösche quaken............ Vielleicht sollte man einfach davon ausgehen, dass die Benutzer der Gartenwirtschaft im Brandfalle genauso diszipliniert und überlegt handeln, wie die Feuerwehrangehörige mit dem Privat-PKW zum Feuerwehrhaus fahren und den anschließenden Einsatz führen und abwickeln. Mit freundlichen Grüßen aus Stuttgart Gerhard Pfeiffer www.firehelmets.info | ||||
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