News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
Rubrik | Feuerwehrtechnik | zurück | ||
Thema | Einsatz von Ex geschützten 2m Funkgeräten | 10 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / | 338413 | ||
Datum | 08.05.2006 22:36 MSG-Nr: [ 338413 ] | 4677 x gelesen | ||
Geschrieben von Johannes Krause Das ist mir neu, gilt das auch für Helmlampen? Ja. Es muß nach den neuen Normen nur noch eine Ex-Geschütze Handlampe mitgeführt werden. Alle weiteren Beleuchtungsgeräte kann jeder kaufen wie er will. Das kann die Helmlampe eben so sein wie die Knickkopfleuchte, die Bundeswehr, Kastenleuchte aus Blech, die 5? Funzel aus dem Baumarkt.... oder eben auch weitere Handleuchten (Ex). Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de | ||||
<< [Master] | antworten | |||
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren | ||
|
|