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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Fahrzeug-Einweisung u. -Fahrt | 7 Beiträge | ||
Autor | Mich8ael8 W.8, Herchweiler / | 338189 | ||
Datum | 07.05.2006 12:26 MSG-Nr: [ 338189 ] | 5974 x gelesen | ||
Hallo, Geschrieben von Holger Martiker Und natürlich an die Führerscheinklasse denken, da derjenige mindestens BE benötigt. (Es sei denn der Anhänger wiegt weniger als 750 kg) Es geht nicht darum, was der Anhänger wiegt, sondern ums zulässige Gesamtgewicht des Anhängers. Bis 750kg (einschließlich) -> B reicht. Über 750kg, zul. GG Zugfahrzeug + Anhänger max. 3,5t und zul. GG Anhänger max. Leergewicht Zugfahrzeug -> B reicht sonst BE. Ab einem zul. GG von 2,75t beim VW ist bei 750kg Anhänger Schluß, bei einem 2,6t VW-Bus (auch die gibt's), darf der Anhänger durchaus 900kg zul. GG haben. Aber zur Einweisungsfahrt: Bedienelemente des Fahrzeuges kurz erklären (wenn der einzuweisende ein Fahrzeug gleicher Marke fährt, dürfte das meiste klar sein), ein paar km fahren, am besten auch durch enge Straßen in einem Wohngebiet, auch mit Anhänger. Bei Klasse-B-Besitzer, die noch keine Anhänger gefahren sind, auch die Besonderheiten im Anhängerbetrieb eingehen inkl. an- und abkuppeln (bei BE sollte das Stoff der Fahrschule gewesen sein), evtl. ein paar Rangierübungen. Anschließend ein paar Hinweise zur Sondersignalfahrt (wenn das nicht sowieso in einem der letzten Übungstermine mal auf dem Plan stand. Vor der ersten SoSi-Fahrt noch ein paar mal fahren lassen. Gruß, Michael | ||||
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