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Straßenverkehrsordnung
RubrikFahrzeugtechnik zurück
ThemaSoSi für Boote7 Beiträge
AutorHolg8er 8M., Maintal - MKK / 338153
Datum06.05.2006 22:16      MSG-Nr: [ 338153 ]4106 x gelesen

Geschrieben von Jan Ole UngerDie Lichterführung, bzw. die Schallsignale sind in den KVR und der SeeSchStrO, bzw. der BinSchStrO geregelt. Für Feuerwehrboote gelten die gleichen Regeln, Lichterführung, Schallsignale, etc. wie für alle anderen Boote/Schiffe.

Blaues Funkellicht sagt lediglich aus, dass das Schiff, welches dieses Signal setzt, von der Regeln der allgemeinen Schiffahrt abweicht und hier die andere Schiffahrt somit gewarnt wird.

Eine Regelung wie mit §35/38 StVO kennt die Schiffahrt nicht.




Das ist doch mal eine Antwort... Danke



Gruß

Holger

Dies ist meine persönliche Meinung, dennoch freuen wir uns über einen Besuch auf der Internetseite der Frewillige Feuerwehr Stadt Maintal

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