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Krankentransportwagen
(Altfahrzeuge nach DIN 75080, heute nach DIN EN 1789 Typ A)
Nicht zum Transport von Notfallpatienten vorgesehen gemäß RettG NW.
Straßenverkehrsordnung
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RubrikRettungsdienst zurück
ThemaGefährliche Wichtigtuerei21 Beiträge
AutorThor8ben8 G.8, Leese bzw. Osnabrück / 338061
Datum05.05.2006 20:16      MSG-Nr: [ 338061 ]7631 x gelesen

Moin,



mal dumm gefragt, warum überfährt der dann rote Ampeln, wenn nur ein gewöhnlicher KTW hinter ihm ist? wäre der Fall vllt schnelelr erledigt gewesen, wenn er ihm ganz normal nachgefahren wäre, bis das Kennzeichen zu lesen ist?



Und was die SoSi-Erlaubnis betrifft - steht in der StVO sinngemäß nicht was von "zur Wahrnehmung der hoheitlichen Aufgaben sofern erforderlich"? Die Aufgabe eines ASBlers wie auch des Krankenswagens ist aber nicht das jagen von Fahrerflüchtigen...

Wie kommt dann eignetlich die Leitstelle/Polizei dazu, SoSi-Freigabe zu erteilen? - fehlt irgendwie die Rechtsgrundlage.

Und wie kommt die Bw dazu, dass auch noch groß zu feiern? Wenn es im Dienst passiert wäre, könnte man da ja (mal abgesehen vom fehlen sämtlicher Rechtsgrundlagen) vielelciht noch verstehen. - Aber da jagt nun ein Bundi in seiner dienstfreien Zeit unter Missachtung der StVO und mit unzulässiger Rückendeckung der Pol oder LtSt mit Fahrzeug einer HiOrg, das eigentlich an der Übung teilnehmen sollte einen flüchtenden PKW, gefährdet zig Verkehrsteilnehmer (das mit Schrittgeschwindigkeit in die Kreuzungen gefahren wurde ist wohl kaum anzunehmen bei dem Beschleunigungsverhalten üblicher KTW) und bekommt vom Dienstherren, der damit eigentlich so gar nix zu tun hat eine Belobing dafür?!? Und das ganze wegen 'ner Beule in nem PKW?

ciao,

Thorben



--

...und mal etwas Werbung für www.ABC-Zug.com

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