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Rubrik | pers. Ausrüstung | zurück | ||
Thema | Kennzeichung CSA-Träger | 14 Beiträge | ||
Autor | Dani8el 8K., Bad Arolsen / | 338059 | ||
Datum | 05.05.2006 19:57 MSG-Nr: [ 338059 ] | 6020 x gelesen | ||
Hallo Andreas, Geschrieben von Andreas Weich auf der Einsatzbekleidung, geschweige denn an Uniform, braucht das nicht gekennzeichnet werden, da ich davon ausgehen muss, dass alle Atemschutzgeräteträger (wenn die denn überhaupt gekennzeichnet sind, was mann eigentlich auch nicht unbedingt muss) einer Feuerwehr, die auch über Chemikalienschutzanzüge verfügt, CSA-Träger sind. das ist nicht überall so. In Hessen muss man z.B. zusätzlich einen separaten Lehrgang für das Tragen der CSA besuchen (F-Atr-II). Der Lehrgang dauert 3 Tage. Bei uns in der Gegend haben den bei Weitem nicht alle AGT besucht. Grüße aus dem Waldecker Land Daniel "Statt zu klagen, dass wir nicht alles haben, was wir wollen, sollten wir lieber dafür dankbar sein, dass wir nicht alles bekommen, was wir verdienen." ~ Dieter Hildebrandt (*1927), dt. Kabarettist | ||||
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