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Rubrikpers. Ausrüstung zurück
ThemaKennzeichung CSA-Träger14 Beiträge
AutorAndr8eas8 W.8, Magdeburg / 338049
Datum05.05.2006 18:53      MSG-Nr: [ 338049 ]5998 x gelesen

Hallo Mike,



auf der Einsatzbekleidung, geschweige denn an Uniform, braucht das nicht gekennzeichnet werden, da ich davon ausgehen muss, dass alle Atemschutzgeräteträger (wenn die denn überhaupt gekennzeichnet sind, was mann eigentlich auch nicht unbedingt muss) einer Feuerwehr, die auch über Chemikalienschutzanzüge verfügt, CSA-Träger sind.



Der Anzug selbst kann einfach mit einer Nummer auf dem Rücken gekennzeichnet werden. Dabei muss die Nummer noch mal in der Sichtscheibe oder auf einem der beiden Ärmel wiederholt werden, damit der CSA-Träger auch weiss, welche Nummer er hat. Irgendwelche Kryptischen Verschlüsselungen ("Rot 3 Neustadt" oder "LZ-G gelb 5" oder dergleichen) sind zu unterlassen. Die Beschriftung muss chemikalienbeständig sein, da kann dir die Atemschutzwerkstatt sicher weiterhelfen.



Die Kennzeichnung der CSA-Träger muss kompatibel zu den standartmäßig verwendeten 2m-Funkrufnamen sein. Wahrscheinlich wird bei euch auch ein eigener Abschnitt "Einsatzobjekt" (oder ähnlich benannt) mit zentral überwachtem Zugang eingerichtet. Das erleichert die Zuordnung der Funkrufnamen dann. Am besten ganze Trupps ansprechen und nur zum Dirrigieren einzelner Truppmitglieder auf die Ferne die Nummern verwenden.

Mit besten Grüßen aus Magdeburg



Andreas Weich



(Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung wieder!)

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