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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | FwVo Rh.- Pfalz, verschiedene Meinungen | 12 Beiträge | ||
Autor | Oliv8er 8G., Weilerbach/RLP / | 338000 | ||
Datum | 05.05.2006 13:26 MSG-Nr: [ 338000 ] | 6328 x gelesen | ||
Geschrieben von Marc Dickey Du verwechselst jetzt die Anwesendheit von Funktionen, mit dem Einleiten von wirkungsvoller Hilfe. Zwischen diesen beiden Zeitangaben vergehen je nach angewendeter Rechengrundlage 1-3 Minuten. Um ganz ehrlich zu sein halte ich daher die geforderten 8 Min in RLP (=eingeleitete wirkungsvolle Hilfe) für utopisch. Ich verstehe nicht. Nach FwVO muss nach 8 Minuten ab Alarmierung wirksame Hilfe eingeleitet werden können. Das heißt ein Fahrzeug mit Staffel vor Ort sein. Sicher, das wird nicht immer/nur manchmal/nur selten eingehalten, aber das ist die Planungsgrundlage für das Aufstellen einer Feuerwehr in RLP. Oliver | ||||
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