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Feuerwehr-Verordnung
RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaFwVo Rh.- Pfalz, verschiedene Meinungen12 Beiträge
AutorOliv8er 8G., Weilerbach/RLP / 338000
Datum05.05.2006 13:26      MSG-Nr: [ 338000 ]6328 x gelesen

Geschrieben von Marc DickeyDu verwechselst jetzt die Anwesendheit von Funktionen, mit dem Einleiten von wirkungsvoller Hilfe. Zwischen diesen beiden Zeitangaben vergehen je nach angewendeter Rechengrundlage 1-3 Minuten. Um ganz ehrlich zu sein halte ich daher die geforderten 8 Min in RLP (=eingeleitete wirkungsvolle Hilfe) für utopisch.



Ich verstehe nicht.



Nach FwVO muss nach 8 Minuten ab Alarmierung wirksame Hilfe eingeleitet werden können. Das heißt ein Fahrzeug mit Staffel vor Ort sein.



Sicher, das wird nicht immer/nur manchmal/nur selten eingehalten, aber das ist die Planungsgrundlage für das Aufstellen einer Feuerwehr in RLP.



Oliver


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