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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Beförderungen - Belohnung oder Automatismus? | 52 Beiträge | ||
Autor | Lüke8 F.8, Ochtersum / | 337831 | ||
Datum | 04.05.2006 08:39 MSG-Nr: [ 337831 ] | 18355 x gelesen | ||
Hallo Sven, da scheint es doch tatsächlich grosse Unterschiede zwischen Ns. und NRW zu geben. Bei uns kannst du nur befördert werden, wenn zu dem notwendigen Lehrgang auch die Dienststellung (Planstelle) vorhanden ist. Geschrieben von Sven Tönnemann Beförderungen obliegen in NRW dem Dienstherrn und das ist bei der FF der Leiter der Feuerwehr, da hat der KBM außer "Herzlichen Glückwunsch" nix zu zu sagen. Selbstverständlich ist auch bei uns für die Beförderungen der Dienstherr, sprich Gemeinde, zuständig. Wir haben aber eine Verordnung über den Eintritt in den Dienst, die Gliederung nach Dienstgraden und die Übertragung von Funktionen bei den Freiwilligen Feuerwehren im Lande Niedersachsen. In der steht ganz eindeutig: Verleihungen vom Dienstgrad "Löschmeisterin/Löschmeister" an aufwärts bedürfen der Zustimmung der Kreisbrandmeisterin oder des Kreisbrandmeisters. Gratulieren tut er natürlich auch, wenn er denn bei der Verleihung dabei ist. Munter bleiben, Lüke | ||||
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