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Rubrik | pers. Ausrüstung | zurück | |||
Thema | Schutzhelm zusätzlich bekleben | 53 Beiträge | |||
Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / | 337630 | |||
Datum | 02.05.2006 08:57 MSG-Nr: [ 337630 ] | 19996 x gelesen | |||
ist es erlaubt, oder verboten, in Hessen die Feuerwehrschutzhelme zusätzlich zur Kennzeichnung mit "Atemschutzpunkt" bzw. "Gruppenführer, Leiter einer Feuerwehr Streifen, etc." mit Orts- oder Gemeindewappen zu bekleben? Ein generelles Vorbot wäre mir neu. Fragt sich nur inwieweit es wirklich sinnvoll ist. Man könnte übrigens auch die Frage aufbringen ob es aufgrund einer möglichen Reaktion Klebstoff/Kunststoffhelm zu Beeinträchtigungen der Schutzwirkung kommen kann... *duckundrenn* MkG Marc
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