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Rubrik | Kommunikationstechnik | zurück | ||
Thema | Funkrufnamen (überarbeiteter Vorschlag) | 126 Beiträge | ||
Autor | Fabi8an 8K., Rheinhausen / | 337360 | ||
Datum | 29.04.2006 18:40 MSG-Nr: [ 337360 ] | 73059 x gelesen | ||
Hallo Ingo, Geschrieben von Ingo zum Felde Und was ist mit TLF 16/24 mit 300ltr? Die kann man natürlich dazufügen (sofern < 10,5 Tonnen). Geschrieben von Ingo zum Felde 23 TLF 16/25 - TLF 16/40 (Staffel) Für eine Gruppe nein - für eine Staffel meistens ja. Da diese Fahrzeuge in der Realität leider oft als Erstangreifer eingesetzt werden, sollten sie nicht mit Trupp-TLF gleichgesetzt werden. Geschrieben von Ingo zum Felde 42 TSF-W Falls das MLF keine TS sondern nur eine fest eingebaute FP hat ist das m.E. schon ein bedeutender Unterschied. Geschrieben von Ingo zum Felde Was machst du eigentlich mit den HLF 20/16 ohne Schiebeleiter die anstatt HTLF 16/25 beschafft werden ? In letzter Konsequenz als HTLF führen. Geschrieben von Ingo zum Felde Du kennst einen GW-Z? "Kleinfahrzeug" würde ich so etwas nicht nennen. Ich erwarte in der Zukunft viele GW-L1 mit vergleichbarer Ausstattung. Die Frage ist ob man die dann nicht mit dem (nicht mehr genormten) RW 1 gleichsetzen kann. Geschrieben von Ingo zum Felde Ja, da es durchaus KTW ohne Tragestuhl vor allem für Ferntransporte gibt. Das ist ein Argument - habe ich nicht dran gedacht! Geschrieben von Ingo zum Felde Wenn man schon zwei Kennungen vergibt dann z.B. Das wäre auch eine Option. Hier wäre die fachkundige Meinung der weißen Kat-Schützer gefragt welche Unterscheidung wichtiger ist. mfg Fabian Kunz | ||||
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