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Tanklöschfahrzeug
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Tragkraftspritzenfahrzeug mit Wassertank
Mittleres Löschfahrzeug, spezifiziert in TR E-2 RLP, Entspricht StLF 10/6 nach DIN mit vergrößertem Wasservolumen von 1000l
Tragkraftspritzenfahrzeug mit Wassertank
Tragkraftspritze
Mittleres Löschfahrzeug, spezifiziert in TR E-2 RLP, Entspricht StLF 10/6 nach DIN mit vergrößertem Wasservolumen von 1000l
Tragkraftspritze
Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug
1. Rüstwagen
2. Rettungswache
Krankentransportwagen
(Altfahrzeuge nach DIN 75080, heute nach DIN EN 1789 Typ A)
Nicht zum Transport von Notfallpatienten vorgesehen gemäß RettG NW.
RubrikKommunikationstechnik zurück
ThemaFunkrufnamen (überarbeiteter Vorschlag)126 Beiträge
AutorFabi8an 8K., Rheinhausen / 337360
Datum29.04.2006 18:40      MSG-Nr: [ 337360 ]73059 x gelesen

Hallo Ingo,



Geschrieben von Ingo zum FeldeUnd was ist mit TLF 16/24 mit 300ltr?



Die kann man natürlich dazufügen (sofern < 10,5 Tonnen).



Geschrieben von Ingo zum Felde23 TLF 16/25 - TLF 16/40 (Staffel)

24 HTLF 16/25 (Staffel, THL)



Haben diese Fahrzeuge eine Ausstattung für einen eigenständigen Einsatz (Gruppenausstattung wie TSF)?

Dann gehören sie ja wohl eigentlich eher zu den LF?

Haben Sie das nicht, sind sie auch nicht besser als ein TLF mit Truppbesatzung.




Für eine Gruppe nein - für eine Staffel meistens ja. Da diese Fahrzeuge in der Realität leider oft als Erstangreifer eingesetzt werden, sollten sie nicht mit Trupp-TLF gleichgesetzt werden.



Geschrieben von Ingo zum Felde42 TSF-W

43 MLF, KTLF o.ä. (Beladung analog TSF-W aber nicht zwingend TS dabei)



Sind die Fahrzeuge so unterschiedlich, dass die zwei Kennungen brauchen?




Falls das MLF keine TS sondern nur eine fest eingebaute FP hat ist das m.E. schon ein bedeutender Unterschied.



Geschrieben von Ingo zum FeldeWas machst du eigentlich mit den HLF 20/16 ohne Schiebeleiter die anstatt HTLF 16/25 beschafft werden ?



In letzter Konsequenz als HTLF führen.



Geschrieben von Ingo zum FeldeDu kennst einen GW-Z? "Kleinfahrzeug" würde ich so etwas nicht nennen. Ich erwarte in der Zukunft viele GW-L1 mit vergleichbarer Ausstattung.



Die Frage ist ob man die dann nicht mit dem (nicht mehr genormten) RW 1 gleichsetzen kann.



Geschrieben von Ingo zum FeldeJa, da es durchaus KTW ohne Tragestuhl vor allem für Ferntransporte gibt.



Das ist ein Argument - habe ich nicht dran gedacht!



Geschrieben von Ingo zum FeldeWenn man schon zwei Kennungen vergibt dann z.B.

95 GW-San klein (Zelt + Material bis 20 Liegende Verletzte, Z.B Atrkw)

96 GW-San groß (min 100qm Zeltfläche, Material für BHPL50)




Das wäre auch eine Option. Hier wäre die fachkundige Meinung der weißen Kat-Schützer gefragt welche Unterscheidung wichtiger ist.



mfg Fabian Kunz


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