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| Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
| Thema | Verkehrsleitende Maßnahmen durch die Feuerwehr | 18 Beiträge | ||
| Autor | Stef8an 8B., Aachen/Alpen / | 337242 | ||
| Datum | 28.04.2006 14:43 MSG-Nr: [ 337242 ] | 8809 x gelesen | ||
Geschrieben von Dominik Leyener Aber ... wir haben keine BAB im Ausrückebereich ;) ... Genau, denn sonst hättest Du Geschrieben von Dominik Leyener Ich glaube bei einem VU auf der BAB ist fast immer davon auszugehen, dass eine Streife vor der FW vor Ort ist. nicht geschrieben. ;-) Das hängt eben ein wenig vom Glück ab. Bsp.: BAB POL Moers(NW). Die decken mit ihren Streifen die Autobahnen A59, 40, 42, 57 ab. Vom Ende der A59 in (fast) Düsseldorf bis zum anderen Ende (A57) bei uns im Grenzgebiet NL dürften es so knapp 80km sein. Der Personalstand ist auch nicht grad optimal, sodass - falls dei Streife im optimalfall von der Wache Moers losfährt und die Einsatzstelle in unserem Gebiet liegt - die Anfahrt ca. 40km beträgt. Und da wäre noch lange nicht das Ende des Zuständigkeitsbereiches. Mit kameradschaftlichen Grüßen Stefan
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