News Newsletter Einsätze Feuerwehr-Markt Fahrzeug-Markt Fahrzeuge Industrie-News BOS-Firmen TV-Tipps Job-Börse

banner

THW: Gruppenführer oder Geschäftsführer
FW: Gruppenführer
THW: Gruppenführer oder Geschäftsführer
FW: Gruppenführer
THW: Gruppenführer oder Geschäftsführer
FW: Gruppenführer
THW: Gruppenführer oder Geschäftsführer
FW: Gruppenführer
THW: Gruppenführer oder Geschäftsführer
FW: Gruppenführer
RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaWann ist ein GF ein GF?5 Beiträge
AutorSeba8sti8an 8B., Waldbreitbach / 337196
Datum28.04.2006 11:23      MSG-Nr: [ 337196 ]4673 x gelesen

Ein Feuerwehrangehöriger ist ein "vollständiger" GF nachdem er die Ausbildung absolviert hat und diese Funktion durch die Verwaltung zugewiesen bekommt.



Nichts desto trotz kann auch ein Truppführer die Funktion eines GF im Einsatz vorübergehend wahrnehmen wenn kein GF zur Hand ist. Einen GF nachalarmieren, auch notfalls von der Nachbarwehr ist aber Pflicht.



Haftungstechnisch wird es wohl kaum einen Unterschied geben zwischen einem ernannten GF und einem Feuerwehrmann der nur die GF-Ausbildung hat aber noch nicht ernannt worden ist. Bei der Haftungsfrage kommt es ja im wesentlichen darauf an unter welchen Umständen und mit welchem Wissensstand du eine Entscheidung triffst. Die offizielle Ernennung wird wenn überhaupt nur einen kleinen Einfluß haben



Gruß,

Sebastian


Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen

<< [Master]antworten 
flache AnsichtBeitrag merkenalle Beiträge als gelesen markieren
Beitrag weiterempfehlen

 ..

0.146


Wann ist ein GF ein GF? - Feuerwehr-Forum / © 1996-2017, www.FEUERWEHR.de - Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Mayer, Weinstadt