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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Wann ist ein GF ein GF? | 5 Beiträge | ||
Autor | Seba8sti8an 8B., Waldbreitbach / | 337196 | ||
Datum | 28.04.2006 11:23 MSG-Nr: [ 337196 ] | 4673 x gelesen | ||
Ein Feuerwehrangehöriger ist ein "vollständiger" GF nachdem er die Ausbildung absolviert hat und diese Funktion durch die Verwaltung zugewiesen bekommt. Nichts desto trotz kann auch ein Truppführer die Funktion eines GF im Einsatz vorübergehend wahrnehmen wenn kein GF zur Hand ist. Einen GF nachalarmieren, auch notfalls von der Nachbarwehr ist aber Pflicht. Haftungstechnisch wird es wohl kaum einen Unterschied geben zwischen einem ernannten GF und einem Feuerwehrmann der nur die GF-Ausbildung hat aber noch nicht ernannt worden ist. Bei der Haftungsfrage kommt es ja im wesentlichen darauf an unter welchen Umständen und mit welchem Wissensstand du eine Entscheidung triffst. Die offizielle Ernennung wird wenn überhaupt nur einen kleinen Einfluß haben Gruß, Sebastian | ||||
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