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| Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
| Thema | Verkehrsleitende Maßnahmen durch die Feuerwehr | 18 Beiträge | ||
| Autor | Chri8sti8an 8P., Iserlohn / | 337185 | ||
| Datum | 28.04.2006 00:42 MSG-Nr: [ 337185 ] | 8897 x gelesen | ||
mal für mich als ganz dummen...was heißt verkerhsregelnde maßnahmen??? bsp. von mir einsatz dieses jahr: öl spur abstreuen....lf fährt mit sosi langsam in die gegenrichtung wir dahinter zum abstreuen.....vor und hinter uns ca 150-200m 2 posten mit kellen und westen die dann eben den pkw fahrern gesagt haben wann se fahren könne ohne crash zu bauen.....die pol war auch kurzfristig da hat es wohl aber nicht für nötig befunden da irgendwas zu tun.... so nun meine frage: ist diese maßnahme (du kannst fahren du nicht(posten)) als verkehrsregelnd zu betrachten oder ist das ein kurzfristiges sperren der straße?? da ich davon kein plan hab würde ich gerne mal wissen wie das ist so far Don´t breath under water | ||||
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