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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaVerkehrsleitende Maßnahmen durch die Feuerwehr18 Beiträge
Autorwern8er 8n., reischach / 337144
Datum27.04.2006 22:16      MSG-Nr: [ 337144 ]9320 x gelesen

Geschrieben von Nicolas EisenAusnahme: Bayern (strittig)- Bundesrecht bricht Landesrecht. (Wer haftet wenn etwas passiert? )



Frage an die Rechtsabteilung.

Ich dachte immer, solche Dinge regelt für die Polizei das Polizeiaufgabengesetz, und dieses ist doch wohl Landesrecht. Oder liege ich hier falsch?



Geschrieben von Nicolas Eisenverkehrslenkende Maßnahmen sind eine hoheitliche Aufgabe der Polizei.



Wie stehts mit den Straßenbaulastträgern? Zumindest bei uns übernehmen diese sehr wohl ganz munter verkehrsleitende Maßnahmen.



mkg



WErner


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