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| Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
| Thema | Verkehrsleitende Maßnahmen durch die Feuerwehr | 18 Beiträge | ||
| Autor | wern8er 8n., reischach / | 337144 | ||
| Datum | 27.04.2006 22:16 MSG-Nr: [ 337144 ] | 9320 x gelesen | ||
Geschrieben von Nicolas Eisen Ausnahme: Bayern (strittig)- Bundesrecht bricht Landesrecht. (Wer haftet wenn etwas passiert? ) Frage an die Rechtsabteilung. Ich dachte immer, solche Dinge regelt für die Polizei das Polizeiaufgabengesetz, und dieses ist doch wohl Landesrecht. Oder liege ich hier falsch? Geschrieben von Nicolas Eisen verkehrslenkende Maßnahmen sind eine hoheitliche Aufgabe der Polizei. Wie stehts mit den Straßenbaulastträgern? Zumindest bei uns übernehmen diese sehr wohl ganz munter verkehrsleitende Maßnahmen. mkg WErner | ||||
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