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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaVerkehrsleitende Maßnahmen durch die Feuerwehr18 Beiträge
Autorwern8er 8n., reischach / 337094
Datum27.04.2006 17:55      MSG-Nr: [ 337094 ]8874 x gelesen

In Bayern ist ganz klar seit Aug. 1998 geregelt, daß durch die Feuerwehr verkehrslenkende Maßnahmen ausgeführt werden dürfen. Sogar ohne Amtshilfeersuchen durch die Polizei und selbst wenn kein Notfall vorliegt, also z.B. auch bei Veranstaltung zu deren Durchführung eine Strassensperrung erforderlich ist.



Erforderlich ist hierfür, z.B. bei Veranstaltungen eine schriftliche Anordnung des Bürgermeisters oder des LRA, je nach Zuständigkeit in der Strassenverwaltung.



mkg



WErner


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