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| Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
| Thema | Verkehrsleitende Maßnahmen durch die Feuerwehr | 18 Beiträge | ||
| Autor | wern8er 8n., reischach / | 337094 | ||
| Datum | 27.04.2006 17:55 MSG-Nr: [ 337094 ] | 8874 x gelesen | ||
In Bayern ist ganz klar seit Aug. 1998 geregelt, daß durch die Feuerwehr verkehrslenkende Maßnahmen ausgeführt werden dürfen. Sogar ohne Amtshilfeersuchen durch die Polizei und selbst wenn kein Notfall vorliegt, also z.B. auch bei Veranstaltung zu deren Durchführung eine Strassensperrung erforderlich ist. Erforderlich ist hierfür, z.B. bei Veranstaltungen eine schriftliche Anordnung des Bürgermeisters oder des LRA, je nach Zuständigkeit in der Strassenverwaltung. mkg WErner | ||||
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