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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaVerkehrsleitende Maßnahmen durch die Feuerwehr18 Beiträge
AutorNico8las8 E.8, Hassloch / 337077
Datum27.04.2006 16:43      MSG-Nr: [ 337077 ]8966 x gelesen

Hallo,



verkehrslenkende Maßnahmen sind eine hoheitliche Aufgabe der Polizei. Hoheitliche Maßnahmen können nicht übertragen werden, auch nicht im Rahmen der Amtshilfe. Ausnahme: Bayern (strittig)- Bundesrecht bricht Landesrecht. (Wer haftet wenn etwas passiert? )




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