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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaVerkehrsleitende Maßnahmen durch die Feuerwehr18 Beiträge
AutorMich8ael8 Z.8, Schönhofen / 337037
Datum27.04.2006 13:12      MSG-Nr: [ 337037 ]9005 x gelesen

Hallo!





Soweit ich weiß, darf die Feuerwehr, außer in unserem schönen Bundesland Bayern, gar keine verkehrsleitenden Aufgaben übernehmen sonder nur absperren! Berichtigt mich, wenn ich mich irre!



Und mir ist nicht bekannt, daß es dafür von Seiten der Feuerwehr irgendwelche Lehrgänge oder Ausbildungsinhalte dafür gibt!





Gruß

Michael


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