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RubrikFreiw. Feuerwehr zurück
ThemaFeuerschutzabgabe27 Beiträge
AutorMatt8hia8s B8., Offenau / 337020
Datum27.04.2006 12:06      MSG-Nr: [ 337020 ]11537 x gelesen

Hallo,



Was heißt hier umgewandelt?

Es geht doch nicht darum, bereits vorhandene Einnahmen umzuwandeln, sondern es ginge bei der Einführung einer Feuerschutzabgabe um einen neuerlichen Griff in die Geldbörse.


Doch, genau darum ginge es. Sonst wäre es ja vom Regen in die Traufe gekommen. Die bisher für diesen Bereich aufgewandten Einnahmen vom Normalbürger müssten über Abgabensenkung an anderer Stelle (allgemeine Abgaben wie MWSt, Lohnsteuer) in der Geldbörse verbleiben. Die "Behandlung" juristischer Personen könnten hingegen weiterhin über Feuerschutzsteuer etc. erfolgen.





MkG Matthias


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