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| Rubrik | Ausbildung | zurück | ||
| Thema | Führerschein, Neuplanung EU, Konsequenzen für die Fahrzeuge | 25 Beiträge | ||
| Autor | Jako8b T8., Bischheim / | 336964 | ||
| Datum | 27.04.2006 00:00 MSG-Nr: [ 336964 ] | 8678 x gelesen | ||
Hallo! Geschrieben von Thorben Gruhl Also doch auf 3,5 to limitiert, sofern der Hänger über der 750kg-zGg-Grenze liegt. Richtig. Es ging mir aber mehr um das Verhältnis vom Gewicht des Anhängers zum Zugfahrzeug. Also war/ist die Regelung relativ unsinnig (wie schon gesagt, Zugfahrzeug Leermasse von 2,0 to + Anhänger 1,5 to ginge/geht wenn eben unterhalb bzw. gleich 3,5 to) Einfacher wäre es gewesen auf die Anhängerregelung ganz zu verzichten. Also mit Klasse B nur Fahrzeuge bis 3,5 to und für alle Anhänger den E verbindlich zu machen. Gruß vom Donnersberg Jakob Alles meine ganz private Meinung! | ||||
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