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RubrikFreiw. Feuerwehr zurück
ThemaFeuerschutzabgabe27 Beiträge
AutorChri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / 336887
Datum26.04.2006 15:16      MSG-Nr: [ 336887 ]11745 x gelesen

Tach, Post!



Geschrieben von Siegfried FaustDas mit den Männlichen Gemeindeangehörigen würde sich auch erledigen, da auch weibliche Einwohner Feuerwehrdienst leisten könnten.



Ich frage mich, ob es da nicht nen Modus gäbe....




Nochmal, zum allgemeinen Verständnis: Das BVG hat ganz eindeutig festgestellt, dass eine Feuerwehrabgabe finanzverfassungsrechtlich unzurechtlich ist. Das hat mit Männlein/Weiblein nichts zu tun.

MkG,

Christi@n



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Fumus ignem



- This is my very own opinion... -





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