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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Feuerschutzabgabe | 27 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / | 336887 | ||
Datum | 26.04.2006 15:16 MSG-Nr: [ 336887 ] | 11745 x gelesen | ||
Tach, Post! Geschrieben von Siegfried Faust Das mit den Männlichen Gemeindeangehörigen würde sich auch erledigen, da auch weibliche Einwohner Feuerwehrdienst leisten könnten. Nochmal, zum allgemeinen Verständnis: Das BVG hat ganz eindeutig festgestellt, dass eine Feuerwehrabgabe finanzverfassungsrechtlich unzurechtlich ist. Das hat mit Männlein/Weiblein nichts zu tun. MkG, | ||||
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