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Krankentransportwagen
(Altfahrzeuge nach DIN 75080, heute nach DIN EN 1789 Typ A)
Nicht zum Transport von Notfallpatienten vorgesehen gemäß RettG NW.
DIN Deutsches Institut für Normung e. V.
1. Europäische Norm
2. Englisch
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Löschgruppenfahrzeug
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RubrikKommunikationstechnik zurück
ThemaFunkrufnamen (überarbeiteter Vorschlag)126 Beiträge
AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / 336725
Datum25.04.2006 20:00      MSG-Nr: [ 336725 ]73524 x gelesen

Geschrieben von Ingo zum FeldeEin KTW nach DIN 75080 oder ein A2 nach EN 1789

* hat einen Tragestuhl

* eine Trage die eine fachgerechte Lagerung des Patienten ermöglicht (EN 1689 oder DIN 13025)

* die möglichkeit den Patienten während der Fahrt zu überwachen



Dies alles bietet ein KTW4 nicht (auch nicht für einen Patienten)



Disponenten einer Krankentransportleitstelle können einen KTW-A2 jeden Tag sinnvoll einsetzen.




Ein KTW nach DIN oder ein KTW 4 kann mehr als einen Patienten befördern. Die Besetzung ist in der Qualifikation ähnlich, wie auch die Möglichkeiten, die die Leute im Auto tatsächlich haben...



Von einer "Überwachung" im Sinne eines Monitoring möchte ich beim KTW grundsätzlich nicht reden.



Aber wenns da einen taktisch sauberen Grund gibt, können wir das Ding gern extra benennen, was fliegt dafür aus den 80igern raus?





Geschrieben von Ingo zum FeldeWirklich noch weniger vergleichbar als ein LF 10/6 11to und ein LF 16/12.



ein LF 10/6 hat nach Norm nach wie vor 10,5 t max.

Es gibt LF 10/6 die sind eher LF 16/12 bzw. HLF 20/16, genauso wie es TLF 16/25 gibt, die eher LF 16/12 o.ä. sind.

Wo soll man da Grenzen ziehen?

Kann man dann ja wie Hessen am Gewicht festmachen, SUPER... :-/

-----



mit privaten und kommunikativen Grüßen





Cimolino

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