alter Server
News Newsletter Einsätze Feuerwehr-Markt Fahrzeug-Markt Fahrzeuge Industrie-News BOS-Firmen TV-Tipps Job-Börse

banner

RubrikBerufsfeuerwehr zurück
ThemaEuGH - Urteil23 Beiträge
AutorJens8 O.8, Keitum/Sylt / 336308
Datum23.04.2006 19:44      MSG-Nr: [ 336308 ]10750 x gelesen

Hallo Michael,



zu deinem Problem kann ich nur sagen: Dumm gelaufen! Wenn Gewerkschaft auf der Grundlage der europ. Arbeitszeitrichtlinie klagt, um nicht mehr als 48h pro Woche zu arbeiten, muß sie (die Gewerkschaft) auch das "Kleingedruckte" lesen. Nun hat sie (Phyrrus-)gesiegt, und mit den herkömmlichen Strukturen der 3 Wachabteilungen ist nun mal kein vernünftiger und familienfreundlicher Dienstplan zustande zu bringen, insbesondere, wenn eine sinnvolle, am Einsatzaufkommen angepaßte Funktionsbesetzung verwirklicht werden soll (muß).

Auch die andere Berufsgruppe (Klinikärzte) hat sich nach ihrem "Sieg" vor dem EuGH verwundert die Augen gerieben und stellt fest, daß sie jetzt bei "gesünder" Schichtarbeit statt Bereitschaftsdienst deutlich weniger Knete auf dem Konto hat und streikt daher für mal eben 30% mehr Lohn.



Nichts für ungut, aber man sollte immer die Folgen seines Handelns bedenken.



Gruß Jens

Vieles ist möglich, manches wahrscheinlich, einiges plausibel, wenig gewiß - aber sicher ist nichts!

Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen

<< [Master]antworten 
flache AnsichtBeitrag merkenalle Beiträge als gelesen markieren
Beitrag weiterempfehlen

 ..

0.098


EuGH - Urteil - Feuerwehr-Forum / © 1996-2017, www.FEUERWEHR.de - Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Mayer, Weinstadt