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Rubrik | Berufsfeuerwehr | zurück | ||
Thema | EuGH - Urteil | 23 Beiträge | ||
Autor | Jens8 O.8, Keitum/Sylt / | 336308 | ||
Datum | 23.04.2006 19:44 MSG-Nr: [ 336308 ] | 10750 x gelesen | ||
Hallo Michael, zu deinem Problem kann ich nur sagen: Dumm gelaufen! Wenn Gewerkschaft auf der Grundlage der europ. Arbeitszeitrichtlinie klagt, um nicht mehr als 48h pro Woche zu arbeiten, muß sie (die Gewerkschaft) auch das "Kleingedruckte" lesen. Nun hat sie (Phyrrus-)gesiegt, und mit den herkömmlichen Strukturen der 3 Wachabteilungen ist nun mal kein vernünftiger und familienfreundlicher Dienstplan zustande zu bringen, insbesondere, wenn eine sinnvolle, am Einsatzaufkommen angepaßte Funktionsbesetzung verwirklicht werden soll (muß). Auch die andere Berufsgruppe (Klinikärzte) hat sich nach ihrem "Sieg" vor dem EuGH verwundert die Augen gerieben und stellt fest, daß sie jetzt bei "gesünder" Schichtarbeit statt Bereitschaftsdienst deutlich weniger Knete auf dem Konto hat und streikt daher für mal eben 30% mehr Lohn. Nichts für ungut, aber man sollte immer die Folgen seines Handelns bedenken. Gruß Jens Vieles ist möglich, manches wahrscheinlich, einiges plausibel, wenig gewiß - aber sicher ist nichts! | ||||
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