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Rubrik | Fahrzeugtechnik | zurück | ||
Thema | noch ein TLF 16/24 Tr | 104 Beiträge | ||
Autor | Thor8ben8 G.8, Leese bzw. Osnabrück / | 336146 | ||
Datum | 22.04.2006 13:29 MSG-Nr: [ 336146 ] | 71625 x gelesen | ||
Moin, Geschrieben von Jan Südmersen ich hoffe nur richtig verstanden Ich glaube nicht. (2) In Gemeinden und Samtgemeinden [...] mindestens zwei Ortsfeuerwehren als Feuerwehrstützpunkte auszustatten. das war der erste Satz. Bei mehr als zehn [...] als Feuerwehrstützpunkt auszustatten. der zweite. Die Mindestausrüstung einer Ortswehr als Feuerwehrstütz umfasst: Und da sind wir mitten im Dritten Satz von "(2)". Mit "1." nummeriert folgt dann die Beschreibung des 10/6, mit "2." die vom TLF 10/16. Folglich darf dann der Tank bei Ziffer 1 = 10/6 entfallen, wenn ein zusätzlich Fahrezug nach Ziffer 2 = TLF vorgehalten wird. Die Sinnhaftigkeit dieser Möglichkeit steht natürlich auf einem anderen Blatt... ciao, | ||||
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