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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaTLF Unfall Stuttgart22 Beiträge
AutorChri8sti8an 8F., Wernau / 336114
Datum21.04.2006 23:23      MSG-Nr: [ 336114 ]8989 x gelesen

Geschrieben von Jan Rasmussen2 Jahre ist die Regelbewährungszeit.



Ja. Die Bewährungszeit. Das ist die Zeit in welcher das Strafmaß zur Bewährung ausgesetzt wird.

Das Höchstrafmaß das aber zur Bewährung ausgesetzt werden kann ist 2 Jahre.

Die Bewährungszeit ist mindestens 2 Jahre und höchstens 5 Jahre.





Geschrieben von Jan RasmussenAber 100% bin ich mir da nicht sicher, bin Ökonom und kein Jurist.



Und? Ich auch? Wahlpflichtfach Recht macht es möglich ;-)







Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!



Christian Fischer

Wernau





P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de


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