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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | TLF Unfall Stuttgart | 22 Beiträge | ||
Autor | Andr8e M8., Rheine / | 336076 | ||
Datum | 21.04.2006 17:20 MSG-Nr: [ 336076 ] | 9219 x gelesen | ||
Alles ganz gut und schön was hier geschrieben wird. Aber was ist mit Paragraph 1 und 2 Straßenverkehrsordnung. Mal davon abgesehen, das der Fahrer wie auch der Gruppenführer noch nicht über die Leitstelle informiert waren, was für mich eigentlich unerklärlich ist. Da in diesem Falle eigentlich die Leitstelle Flughafen mein erster Ansprechpartner seien sollte. Und nicht "irgendeine" Leitstelle, zumal sich hier ja auch noch diverse Kreise und Städte räumlich treffen, somit 3 - 4 Leitstellen mit dem Einsatz beschäftigt sind. Hier scheint es auch ein noch nicht gelöstes kommunikative Problem zu geben. Aber weiter im Text. Ich kann ja verstehen das man schnell und zügig die Einsatzstellen erreichen will. Aber doch nicht unter Einkaufnahme das andere Personen verletzt oder gar getötet werden. Mit erhöhter Geschwindigkeit in eine Kreuzung einfahren, bei Rot, da ist man eigentlich erst einmal der Dumme. Man sollte auch mal die Situation der nächsten Angehörigen betrachten. Im Regelfall - hypothetisch 3 Jahre auf Bewährung - ok. Feuerwehrmann und dann auch noch FF - macht 2 Jahre Abzug - und dann noch abend im Dunkel - Geldstrafe??? Na ja ich weiß nicht ob sich das gut verkaufen lässt. Gerechtfertigt ist das auf keinen Fall. Ob FF oder BF ist vollkommen egal. In der Aussenwirkung sind wir alle Feuerwehr. Und so sollte es auch eigentlich sein. Bin mal gespannt wie der VU mit Todesfolge aufgrund überhöhter Geschwindigkeit von den Richtern eingestuft wird. mfg André | ||||
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