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Rubrik | Fahrzeugtechnik | zurück | ||
Thema | noch ein TLF 16/24 Tr | 104 Beiträge | ||
Autor | Thor8ben8 G.8, Leese bzw. Osnabrück / | 336068 | ||
Datum | 21.04.2006 16:11 MSG-Nr: [ 336068 ] | 71907 x gelesen | ||
Geschrieben von Alex Diedler Ergo, muss es mindestens was sein, was 1600 Liter Wasser hat. LF 16/12 wäre zu klein.. also ist das nächst größere TLF 16/24. Ein 20/16 oder auch 16/12 mit 1600er Tank würde passen- Allerdings dürften die wenigstens Stützpunkte ein zweit-LF vernünftig besetzt bekommen. Ebenso fällt der Pendelverkehr als ernstzunehmende Option bei einem 16/12 weg. - Da wo man typischer Weise pendeln muss, kommt's nur schlecht voran, außerdem wäre es i.d.r. wohl aufgrund der Fähigkeiten als Erstfahrzeug eingesetzt und damit schon am Einsatzort gebunden. Geschrieben von Alex Diedler Nur um das zu verstehen: Wenn ein TLF vorhanden war, muss auch wieder ein TLF beschafft werden? Nein, nicht zwangsläufig. Geschrieben von Alex Diedler m NBrschG steht für Feuerwehren, die ein Stützpunkt sind: Das TLF ist aber nur eine Option, andere Sonderfahrzeuge gehen ebenfalls - oder hat man die MindStVO da nochmal wieder abgeändert im Vergleich zum Entwurf? Als letzte Möglichkeit bliebe noch ein zurückstufen auf Wehr mit (erweiterter) Grundausstattung, wenn man um die Anforderungen des Stützpunkts herumkommen will. Allerdings nicht im konkreten Fall, denn da hat man ja nur die zwei als Mindestmaß geforderten Stützpunkte. ciao, | ||||
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