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Rubrik | Fahrzeugtechnik | zurück | ||
Thema | noch ein TLF 16/24 Tr | 104 Beiträge | ||
Autor | Alex8 D.8, Helpsen / | 336064 | ||
Datum | 21.04.2006 15:41 MSG-Nr: [ 336064 ] | 71822 x gelesen | ||
Geschrieben von Jonathan Maag Soll ich als NRW´ler jetzt daraus ableiten, dass alle Niedersächsischen Feuerwehren die in den nächsten Jahren ein TLF 16/25 ersetzen müssen, ein TLF 16/24 Tr./TLF 20/40 beschaffen?Geschrieben von Jonathan Maag Nur um das zu verstehen: Wenn ein TLF vorhanden war, muss auch wieder ein TLF beschafft werden? Im NBrschG steht für Feuerwehren, die ein Stützpunkt sind: a) ein Löschfahrzeug zur Durchführung eines Schnellangriffs sowie zur Löschwasserversorgung einer Brandstelle im Pendelverkehr mit folgenden Mindestanforderungen: aa) Aufnahmemöglichkeit für einen Löschtrupp, bb) fest eingebaute Feuerlöschkreiselpumpe mit einer Nennleistung von 1.000 l/ min. bei einem Nenndruck von 10 bar, cc) Löschwasserbehälter mit 1.600 l Inhalt, dd) Schnellangriffseinrichtung, ee) zwei umluftunabhängige Atemschutzgeräte, ff) eine tragbare Feuerwehrleiter mit einer Steighöhe von 7 m und gg) Sonderlöschmittel Ergo, muss es mindestens was sein, was 1600 Liter Wasser hat. LF 16/12 wäre zu klein.. also ist das nächst größere TLF 16/24. | ||||
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