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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | TLF Unfall Stuttgart | 22 Beiträge | ||
Autor | Katj8a R8., Köln / | 336043 | ||
Datum | 21.04.2006 14:33 MSG-Nr: [ 336043 ] | 9143 x gelesen | ||
Hi! Geschrieben von Ulrich Cimolino ist es leider wohl nicht, vgl. Diskussion auf www.feuerwehrmann.de Kenne jetzt zwar die Diskussion da nicht, weil mir bisher das Einrichten immer zu aufwändig war, aber wenn Ausbilder die klaren Grenzen nicht aufzeigen.... Aber selbst wenn man es weiß, dann hält sich ja die Hälfte eh nicht dran. 2 faches Beispiel gerade wieder erlebt, als ich in der Mittagspause draußen saß. Die 2 RTW, die bei rot über die Kreuzung gefahren sind, hatten definitiv mehr als Schrittgeschwindigkeit drauf. Und es ist aufgrund des UDS "dummerweise" auch noch 100%tig nachweisbar... Geschrieben von Ulrich Cimolino der ist süß, soll der FF-FA also schneller fahren dürfen, nur weil er das nicht so oft macht? Im Gegenteil, noch ein Grund langsamer zu fahren. Aber hier geht es um Strafmaßverteidigung. Da kommt es schon erheblich auf das ganze Drumherum an. Wir sprechen hier schließlich nicht von irgendeinem x-beliebigen Raser, der sich nicht an Geschwindigkeitsvorgaben gehalten hat und dabei ein anderes Auto umgedübelt hat. Gruß Katja Vorstehendes ist lediglich meine eigene Meinung und keine rechtliche Empfehlung o.ä.! | ||||
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