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Rettungstransportwagen
(Altfahrzeuge nach DIN 75080, heute nach DIN EN 1789 Typ C)
Umfangreiche medizinische Ausstattung.
Zum Transport von Notfallpatienten vorgesehen gemäß RettG NW.
RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaTLF Unfall Stuttgart22 Beiträge
AutorKatj8a R8., Köln / 336043
Datum21.04.2006 14:33      MSG-Nr: [ 336043 ]9143 x gelesen

Hi!



Geschrieben von Ulrich Cimolinoist es leider wohl nicht, vgl. Diskussion auf www.feuerwehrmann.de



Kenne jetzt zwar die Diskussion da nicht, weil mir bisher das Einrichten immer zu aufwändig war, aber wenn Ausbilder die klaren Grenzen nicht aufzeigen....

Aber selbst wenn man es weiß, dann hält sich ja die Hälfte eh nicht dran. 2 faches Beispiel gerade wieder erlebt, als ich in der Mittagspause draußen saß. Die 2 RTW, die bei rot über die Kreuzung gefahren sind, hatten definitiv mehr als Schrittgeschwindigkeit drauf.

Und es ist aufgrund des UDS "dummerweise" auch noch 100%tig nachweisbar...



Geschrieben von Ulrich Cimolinoder ist süß, soll der FF-FA also schneller fahren dürfen, nur weil er das nicht so oft macht?



Im Gegenteil, noch ein Grund langsamer zu fahren.



Aber hier geht es um Strafmaßverteidigung. Da kommt es schon erheblich auf das ganze Drumherum an. Wir sprechen hier schließlich nicht von irgendeinem x-beliebigen Raser, der sich nicht an Geschwindigkeitsvorgaben gehalten hat und dabei ein anderes Auto umgedübelt hat.



Gruß

Katja



Vorstehendes ist lediglich meine eigene Meinung und keine rechtliche Empfehlung o.ä.!



Wenn ein Mensch hinfällt, steht er überall auf der Welt wieder auf. Der Deutsche hingegen schaut sich um, wen er verklagen kann.









www.ff-rodenkirchen.de

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