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RubrikFahrzeugtechnik zurück
Themanoch ein TLF 16/24 Tr104 Beiträge
AutorJürg8en 8M., Weinstadt / 336029
Datum21.04.2006 13:56      MSG-Nr: [ 336029 ]71742 x gelesen

hallo,



Geschrieben von Andreas BräutigamDazu äußerte sich übrigens unlängst auch eine Landesmittelbehörde in NRW per Verfügung an "ihre" Landräte und OB´s. Dort wurde völlig zu Recht auf die immer wieder vorkommenden Verstöße gegen Verschwiegenheitspflichten in Internet-Foren hingewiesen.



mir ist dieses Schreiben auch bekannt. Nach Rückfrage bei der Bezirkregierung ist dabei NICHT das Feuerwehr-Forum gemeint.



Das Schreiben bezieht sich speziell auf die Verschwiegenheitspflicht im Zusammenhang des Telekommunikationsgesetz.



Ich zitiere mal:



Ich möchte an dieser Stelle darauf hinweisen, dass das Abhören des BOS-Funkes sowie die Mitteilung über Gesprächsinhalte gemäß §§ 148 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. §89 TKG verboten ist und strafrechtliche verfolgt werden kann







MkG Jürgen Mayer



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