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Rubrik | Fahrzeugtechnik | zurück | ||
Thema | noch ein TLF 16/24 Tr | 104 Beiträge | ||
Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / | 336029 | ||
Datum | 21.04.2006 13:56 MSG-Nr: [ 336029 ] | 71742 x gelesen | ||
hallo, Geschrieben von Andreas Bräutigam Dazu äußerte sich übrigens unlängst auch eine Landesmittelbehörde in NRW per Verfügung an "ihre" Landräte und OB´s. Dort wurde völlig zu Recht auf die immer wieder vorkommenden Verstöße gegen Verschwiegenheitspflichten in Internet-Foren hingewiesen. mir ist dieses Schreiben auch bekannt. Nach Rückfrage bei der Bezirkregierung ist dabei NICHT das Feuerwehr-Forum gemeint. Das Schreiben bezieht sich speziell auf die Verschwiegenheitspflicht im Zusammenhang des Telekommunikationsgesetz. Ich zitiere mal: Ich möchte an dieser Stelle darauf hinweisen, dass das Abhören des BOS-Funkes sowie die Mitteilung über Gesprächsinhalte gemäß §§ 148 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. §89 TKG verboten ist und strafrechtliche verfolgt werden kann MkG Jürgen Mayer | ||||
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